Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR, FI, FTH) beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

12.01.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Je nach Art der Prüfung fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
14455 EUR (FIX)

Erneute Ladung wegen Nichtteilnahme an einer Prüfung. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Allgemeine Informationen

Als angehende

können Sie die Abnahme einer theoretischen Prüfung beantragen.

Dies gilt für folgende Erlaubnisse und Berechtigungen:


Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung gegebenenfalls die Abnahme der für die angestrebte Erlaubnis notwendigen Sprechfunkprüfung AZF, AZFE, BZF I oder BZFE beantragen.

Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:

Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Bearbeitungsdauer

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) versendet die Ladung und gegebenenfalls einen Kostenbescheid zur theoretischen Prüfung in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.

Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel an dem auf den letzten Tag Ihrer Prüfungssitzung folgenden Werktag über das Bundesportal zugestellt.


Verfahrensablauf

Um die Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Nachdem Sie die beantragte theoretische Prüfung absolviert haben, versendet das Luftfahrt-Bundesamt die Ergebnismitteilung über das Bundesportal an Ihr Postfach. Sie rufen den Bescheid über das Postfach des Nutzerkonto Bund ab.


Erforderliche Unterlagen

für die Beantragung einer theoretischen Prüfung:

bei Wiederholungsprüfungen:

wenn Ihre Ausbildungsorganisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts fällt:

für die Anrechnung theoretischer Kenntnisse:

bei Beantragung einer Sprechfunkprüfung:

bei Vertretung erforderlich:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(für theoretische Prüfung)