Einzelbestimmung von Prüferinnen und Prüfern beantragen


Allgemeine Informationen

Als Bewerberin oder Bewerber zum Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen gemäß "Teil-FCL" (Flight Crew Licensing), können Sie für Ihre Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen.

Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt. Eine entsprechende Einzelbestimmung können Sie nur beantragen, wenn für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist.

Der Prüfer-Pool ist eine Liste von anerkannten Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer zugelassenen "ATO" berechtigt sind.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Eine Einzelbestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers können Sie online beantragen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

10.11.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3
Adresse

38144 Braunschweig