Sichere Lieferkette Deutschland: Zulassung zum Transporteur, bekannten Versender sowie reglementierten Lieferanten oder Beauftragten beantragen


Allgemeine Informationen

Um die sichere Behandlung und Weitergabe von Waren, die auf dem Luftweg innerhalb der Europäischen Union (EU) befördert werden sollen, sicherzustellen, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.

Unternehmen, die innerhalb der EU Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln und einen Betriebsstandort in Deutschland haben, müssen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen Status beantragen.

Folgende Status werden durch das LBA für die sichere Lieferkette zugelassen:

Um einen Status zu erhalten, müssen Sie eine oder einen Sicherheitsbeauftragten benennen, ein Sicherheitsprogramm erstellen und eine Vor-Ort-Kontrolle durchlaufen.

Das Sicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Unternehmen anwendet, um die europäischen Vorgaben, die an den Status gestellt werden, zu gewährleisten. Die Vor-Ort-Kontrolle prüft, ob die Maßnahmen zur Wahrung der Luftsicherheit am Betriebsstandort gemäß dem Sicherheitsprogramm umgesetzt werden.

Mit einem erteilten Status für die sichere Lieferkette erstellt das LBA Ihnen für einen Ihrer Betriebsstandorte einen Zulassungsbescheid. Für jeden Ihrer Betriebsstandorte ist eine separate Zulassung erforderlich.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

wahlweise:

bei Beantragung der Status reglementierter Beauftragter und bekannter Versender, wenn ein solches Zertifikat vorliegt:

bei Beantragung des Status reglementierter Beauftragter:

bei Beantragung des Status bekannter Versender:

bei Beantragung des Status Transporteur:

bei Beantragung des Status reglementierter Lieferant:

bei Vertretung:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Gebühren (Kosten)

Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Zulassung als Stelle der sicheren Lieferkette neue Gebührenpflichten.

Die Gebühren setzen sich aus Festbetragsgebühren und zeitabhängigen Gebühren zusammen, die für die jeweiligen Amtshandlungen erhoben werden. Ferner werden die im Rahmen von Dienstreisen anfallenden Aufwendungen für Auslagen in Rechnung gestellt.

Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung.

Mögliche Zahlungsweisen per giropay und per Überweisung. 


Verfahrensablauf

Sie können die Zulassung eines Status für die sichere Lieferkette online beantragen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage

§ 9a Abs 2 LuftSiG i. V. m. Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

13.06.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 4
Postanschrift

38144 Braunschweig
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 21
38108 Braunschweig
Lieferanschrift
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(für reglementierte Beauftragte)

(für Bekannte Versender)

(für zugelassene Transporteure)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 5
Postanschrift

38144 Braunschweig