Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister beantragen


Allgemeine Informationen

Im Nationalen Waffenregister werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Ziel ist es unter anderem, für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe schnell nachprüfen zu können,

Wenn Sie als natürliche Person eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Gespeicherte Daten können sein:

Ihren Antrag stellen Sie schriftlich, online oder persönlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA).


Voraussetzungen

Anträge auf Auskunft können stellen:


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

Hinweis:
Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein.
Bei Antragstellung vor Ort müssen Sie vorlegen:


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Kalenderwochen


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister können Sie schriftlich, online oder persönlich beantragen. Sie können den schriftlichen Antrag per Post oder persönlich vor Ort beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen.
Schriftliche Antragstellung:

Online-Antragstellung:

Persönliche Antragstellung:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesverwaltungsamt


Fachlich freigegeben am

27.01.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Adresse
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
Postanschrift

50728 Köln, Stadt

Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat S II 5
Adresse
Richard-Byrd-Straße 6
50829 Köln, Stadt