Wassergefährdende chemische Stoffe selbstständig einstufen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen eine Anlage betreiben, in der mit wassergefährdenden chemischen Stoffen umgegangen wird, sind Sie verpflichtet, alle chemischen Stoffe, die Sie in Ihren Anlagen verwenden, selbstständig zu bewerten und

Diese Einstufung müssen Sie dann dokumentieren und beim Umweltbundesamt (UBA) einreichen.

Chemische Stoffe können eine Gefahr für Gewässer sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen eingestuft werden:

Darüber hinaus können Stoffe auch als

eingestuft werden.

Sie sind von dieser Pflicht entbunden, wenn

Wenn Ihnen im späteren Verlauf wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die zu einer Änderung der veröffentlichten Einstufung führen, sind Sie verpflichtet, diese gegenüber dem Umweltbundesamt unverzüglich schriftlich zu dokumentieren.

Hinweis: Für die Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen (WGK) ist das Fachgebiet IV 2.6 "Wassergefährdende Stoffe" im Umweltbundesamt zuständig.


Voraussetzungen

Ihr Unternehmen betreibt eine Anlage, in der chemische Stoffe oder Stoffgruppen verwendet oder gelagert werden.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können die Einstufung in Wassergefährdungsklassen per Online-Formular oder ersatzweise per E-Mail oder per Post einreichen.

Hinweis: Bevor Sie einen neuen chemischen Stoff einstufen und dokumentieren, prüfen Sie bitte in der Stoffdatenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes, ob der Stoff bereits mit einer Einstufung veröffentlicht ist (einzeln oder durch eine Gruppeneinstufung).

Einstufung online einreichen:

Ersatzweise können Sie die Einstufung per E-Mail oder per Post einreichen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Fachlich freigegeben am

28.08.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Umweltbundesamt - Fachgebiet IV 2.6 Wassergefährdende Stoffe
Adresse
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau, Stadt