Einbürgerung für ehemalige Deutsche im Ausland beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

09.04.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesverwaltungsamt (BVA)


Verfahrensablauf

Die Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Schriftliche oder persönliche Antragstellung:

Online-Antragstellung:

Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):


Fristen

Es gibt keine Fristen.


Weitere Informationen

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.


Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Antrages: in der Regel 12 bis18 Monate. Je nach Einzelfall sind aufwendige Ermittlungen vorzunehmen.


Gebühren (Kosten)

Hinweise:

Gebühr
255 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Einbürgerungsurkunde für Erwachsene

Gebühr
51 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Einbürgerungsurkunde für miteingebürgertes minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Ablehnungsbescheid für Erwachsene (Ablehnung des Antrages)

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Ablehnungsbescheid für miteinzubürgerndes minderjähriges Kind (Ablehnung des Antrages)


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.

Die Wiedereinbürgerung nach einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Ermessensentscheidung. Wesentliche Gesichtspunkte sind:

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA) – Staatsangehörigkeitsbehörde
Postanschrift

50728 Köln, Stadt

Örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung