Wiedergutmachungseinbürgerung nach Entzug während der Nazizeit für unmittelbar betroffene Personen sowie deren Nachkommen im Ausland beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

09.04.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen Kosten entstehen können.


Erforderliche Unterlagen

Als Person der unmittelbaren Betroffenengeneration oder als deren Nachkomme:

Zusätzlich als Person der unmittelbaren Betroffenengeneration:

Zusätzlich als Nachkomme von betroffenen Personen:


Fachlich freigegeben durch

Bundesverwaltungsamt (BVA)


Verfahrensablauf

Die Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Schriftliche oder persönliche Antragstellung:

Online-Antragstellung:

Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):


Fristen

Es gibt keine Frist


Allgemeine Informationen

Sie können wiedereingebürgert werden, wenn Ihnen in der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde. Wenn Sie Nachkomme einer solchen Person sind, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Einbürgerung.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Damit besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Sie ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.


Weitere Informationen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA) – Staatsangehörigkeitsbehörde
Postanschrift

50728 Köln, Stadt

Örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung