Länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) für ein multinationales Unternehmen übermitteln


Allgemeine Informationen

Der länderbezogene Bericht hat das Ziel, Finanzbehörden zusätzliche Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten an die Hand zu geben. Durch die Erstellung länderbezogener Berichte für multinational tätige Unternehmen und deren automatischer Austausch, sollen die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, diese besser zu prüfen. Die länderbezogenen Berichte werden auch Country-by-Country Reports genannt.

Den länderbezogenen Bericht müssen Sie dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch über die Massendatenschnittstelle ELMA über das BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln.


Voraussetzungen

Meldepflichtige Unternehmen, die einen länderbezogenen Bericht erstellen und melden müssen, sind

Hinweise


Erforderliche Unterlagen

Für den länderbezogenen Bericht müssen Sie einreichen:


Gebühren (Kosten)


Fristen

Hinweis
Bei der Meldung des länderbezogenen Berichts, für die nicht sichergestellt werden kann, ob der Bericht vollständig übermittelt werden kann, müssen alle verfügbaren Angaben übermittelt werden. Außerdem muss das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesondert in Kenntnis gesetzt werden.


Bearbeitungsdauer


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Den länderbezogenen Bericht müssen Sie über die elektronische Massendatenschnittstelle ELMA über das BZSt-Online-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) einreichen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

08.01.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
(Hauptsitz Bonn-Beuel)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St I A 2 / Country by Country Reporting
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt