Als IT-Dienstleister Stammdaten in EMCS erfassen oder ändern lassen


Allgemeine Informationen

Wenn Wirtschaftsbeteiligte unversteuerte Erzeugnisse, zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Waren, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse, befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS). Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.

IT-Dienstleister können für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS-Nachrichtenaustausch durchführen. Um als IT-Dienstleister an EMCS teilnehmen zu können, müssen Sie zuvor Ihre Stammdaten (unter anderem Name, Adresse, Ansprechpartner) bei der Generalzolldirektion, Direktion II - Stammdatenmanagement hinterlegen. Bei einem Neuantrag erhalten Sie von dort die IT-Dienstleister-Identifikationsnummer. Sie können die Stammdaten mit demselben Antrag auch ändern lassen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Für Sie entstehen keine Kosten.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.


Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Für die Erfassung oder Änderung der Stammdaten in EMCS müssen Sie als IT-Dienstleister einen schriftlichen Antrag stellen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Direktion II Stammdatenmanagement
Postanschrift

Postfach:100761
01077 Dresden, Stadt

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll