IT-Dienstleister für den EMCS-Nachrichtenaustausch genehmigen lassen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Wirtschaftsbeteiligter bestimmte unversteuerte Erzeugnisse, zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Waren, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse, befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS). Sie erfassen im System die verschiedenen Beförderungsschritte und tauschen Nachrichten mit dem Zoll aus. 
IT-Dienstleister können für Sie den Nachrichtenaustausch im IT-Verfahren EMCS durchführen. Die IT-Dienstleister stellen dann die Software, die für den Nachrichtenaustausch benötigt wird zur Verfügung. 
Um einen IT-Dienstleister zu beauftragen, benötigen Sie eine Genehmigung der Generalzolldirektion. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. 
Der IT-Dienstleister muss durch die Generalzolldirektion zugelassen sein. Beachten Sie, dass der IT-Dienstleister nicht als Ihr rechtlicher Vertreter gegenüber der Zollverwaltung auftreten kann.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Für Sie entstehen keine Kosten.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Für die Genehmigung von IT-Dienstleistern im EMCS müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Direktion II Stammdatenmanagement
Postanschrift

Postfach:100761
01077 Dresden, Stadt

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll