Stundung von Steuerschulden beantragen


Allgemeine Informationen

Es kann vorkommen, dass Sie aufgrund vorübergehender wirtschaftlicher Probleme Ihre Steuerschulden bei der Zollverwaltung nicht bezahlen können.
In dem Fall kann die Zollverwaltung Ihnen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die sofortige Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für Sie bedeuten würde.
Erhebliche Härte bedeutet:

Der Anspruch der Zollverwaltung darf durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen. Die erhebliche Härte muss vorübergehend sein.
Sie können sich nicht auf bloße vermeidbare Zahlungsschwierigkeiten berufen.
Für die Dauer einer gewährten Stundung erhebt die Zollverwaltung Zinsen.
Die Zollverwaltung verlangt von Ihnen für die Stundung grundsätzlich eine Sicherheitsleistung. Dies könnte folgendes sein:

Die Zollverwaltung kann Ihnen Teilzahlungen, also die Zahlung in Raten, gewähren.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Sie können zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse folgende Unterlagen nutzen und Ihrem Antrag, den Sie per Post, Fax oder E-Mail stellen, beifügen:

Beim Online-Antrag sind diese Formulare integriert.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalls und der Situation am jeweiligen Hauptzollamt abhängig.


Zuständige Stelle

Hauptzollämter


Verfahrensablauf

Sie können Stundung online sowie per Post, Fax oder E-Mail beantragen.
Online:

Per Post, Fax oder E-Mail:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

11.06.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Postanschrift

Postfach:100761
01077 Dresden, Stadt

(Für Privatpersonen)

(Für Unternehmen)

(Anfragen auf Englisch)

Örtlich zuständiges Hauptzollamt