Erlaubnis zum Umgang mit Tabakwaren beantragen


Allgemeine Informationen

Die Erlaubnis berechtigt Sie Hersteller oder Lieferant dazu,

Wenn Sie nach Verbrauchsteuerrecht zu einer der folgenden Personengruppen gehören, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Umgang mit den unversteuerten Tabakwaren:

Bitte beachten Sie außerdem:

In allen Fällen benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis von dem für Sie örtlich zuständigen Hauptzollamt. Die Erlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt. Das zuständige Hauptzollamt kann die Erlaubnis widerrufen.

Den Antrag müssen Sie über ein amtlich vorgeschriebenes Formular stellen.

Vor einer Erlaubnis prüfen die Finanzbehörden im Allgemeinen, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind, etwa im Hinblick auf

Die Prüfung kann sich auf Ihre Person beziehen, zum Beispiel als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, oder auf andere, für die Steuer relevante Personen in Ihrem Betrieb.

Das örtlich zuständige Hauptzollamt kann von Ihnen eine Sicherheitsleistung verlangen.


Voraussetzungen

Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite des Zolls.


Erforderliche Unterlagen

Für die Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“:

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren (Formular 1650)

Für die Dauererlaubnis als registrierte Empfängerin oder registrierter Empfänger:

Für die Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall:

Für die Erlaubnis als registrierter Versender:

Für die Erlaubnis als „Verwender“

Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Antragsformularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.


Gebühren (Kosten)

Für die Antragsstellung fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als registrierter Versender oder registrierter Empfänger stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles ab, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis können Sie online über das Zoll-Portal oder per Post beantragen.

Antrag im Zoll-Portal:

Antrag per Post:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Generalzolldirektion (GZD)


Fachlich freigegeben am

16.09.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Hauptzollamt Bielefeld
Postanschrift

Postfach:3240
32252 Bünde, Stadt


Hauptzollamt Bielefeld - Dienstort Bünde
Postanschrift

Postfach:Postfach 3240
32252 Bünde, Stadt