Innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeuges in einem anderen EU-Land als ausländische Mission oder berufskonsularische Vertretung mitteilen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land erworben haben und dieses in Deutschland zulassen wollen, müssen Sie

beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) immer eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben.

Sie müssen für jedes neu gekaufte Fahrzeug eine eigene Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben.

Das BZSt entscheidet anhand der Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Ihrem Herkunftsland, ob für den Erwerb des neuen Fahrzeuges Umsatzsteuer zu entrichten ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbes dieses Fahrzeuges befreit werden.

Falls Sie nicht befreit werden können, beträgt die Umsatzsteuer 19 Prozent des Kaufwertes. Das BZSt setzt dann die Steuer fest.

Von der Umsatzsteuer betroffen sind:

Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das


Voraussetzungen

Sie haben ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land gekauft, das Sie in Deutschland als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied nutzen möchten.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Verfahrensablauf

Sie können die Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung in Papierform oder online abgeben.

Wenn Sie den Antrag schriftlich abgeben:

Wenn Sie den Antrag online abgeben:


Weitere Informationen

Nicht zu den Landfahrzeugen gehören zum Beispiel Wohnwagen und andere Anhänger ohne eigenen Motor, die nur von Kraftfahrzeugen mitgeführt werden. Ebenfalls nicht zu den Landfahrzeugen gehören selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt sind.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

30.01.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – Dienstsitz Schwedt
Adresse
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – Dienstsitz Schwedt
Adresse
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder