Kombinationsleistung für Pflegebedürftige beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 2 bis 5 haben, können Sie zwischen Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen wählen.

Sie können auch ambulante Pflegesachleistungen mit dem Bezug von Pflegegeld kombinieren. In diesem Fall spricht man von einer Kombinationsleistung. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen. Das bedeutet, je mehr Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen, desto weniger Pflegegeld erhalten Sie.

Wenn Sie zum Beispiel von allen Pflegesachleistungen, die Ihnen zustehen, 80 % in Anspruch nehmen, erhalten Sie nicht mehr 100 % des maximalen Pflegegelds, sondern 20 %. Wenn Sie dagegen nur wenige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie entsprechend mehr Pflegegeld. 

Ihre Entscheidung, in welchem Verhältnis Sie Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen, ist für 6 Monate bindend.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.


Gebühren (Kosten)

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 3 Arbeitstage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.

Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.
Gegebenenfalls muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Die Bearbeitung Ihres Anliegens verlängert sich dadurch meist um etwa 2 bis 3 Wochen.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kombinationsleistung können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.   


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

21.09.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)