Erstattung für gezahltes Entgelt im Mutterschutz beantragen


Allgemeine Informationen

Als Arbeitgeber übernehmen Sie für die Zeit des Mutterschutzes Ihrer Mitarbeiterinnen folgende Kosten:

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld:

Zahlung von Mutterschutzlohn: Eine Mitarbeiterin, die wegen des Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von Ihnen außerdem einen Mutterschutzlohn. Sie erhält das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft.

Sie können bei den gesetzlichen Krankenkassen die volle Erstattung Ihrer Aufwendungen beantragen für


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Für Sie entstehen keine Kosten.


Fristen

Es liegen keine Fristen vor.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der Krankenkasse Ihrer Mitarbeiterin abhängig.


Anträge / Formulare

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Krankenkasse der betreffenden Person.


Verfahrensablauf

Um als Arbeitgeber Ihre finanziellen Aufwendungen erstattet zu bekommen, müssen Sie bei der Krankenkasse der betreffenden Person einen Antrag stellen. Beachten Sie folgende Schritte:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Fachlich freigegeben am

18.10.2021

Zuständige Stelle(n)

Aufsichtsbehörde für den Mutterschutz im jeweiligen Bundesland

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Adresse
Glinkastraße 24
10117 Berlin, Stadt

Servicetelefon des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)