Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt für Beschäftigte melden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

15.04.2024

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Bearbeitungsdauer

Annahme und Verarbeitung der übermittelten Daten: innerhalb von circa 15 Minuten


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Erforderliche Unterlagen

Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.


Fristen

Jahresmeldung abgeben: spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres


Verfahrensablauf

Je nachdem, ob Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Betrieb vornehmen oder ausgelagert haben, können Sie die Jahresmeldung selbst erstellen oder durch Ihre externe Dienstleistungsstelle wie eine Steuerberatung, ein Lohnbüro oder ein Servicerechenzentrum erstellen lassen.

Wählen Sie das Element "50 Jahresmeldung". Füllen Sie das Formular aus. Alle Felder sind mit Hilfetexten hinterlegt. Auch ein Handbuch steht zur Verfügung.

Speichern Sie die Meldung elektronisch oder drucken Sie sie aus und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Personen beschäftigen, müssen Sie der Sozialversicherung das beitragspflichtige Arbeitsentgelt aller Beschäftigten mitteilen. 

Dazu geben Sie für alle am 31.12. eines Jahres bei Ihnen Beschäftigten bis zum 15. Februar des Folgejahres eine Jahresmeldung ab. Nur für kurzfristig versicherungsfrei Beschäftigte ist keine Jahresmeldung erforderlich.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis im Laufe des Jahres oder zum 31.12. eines Jahres endet, teilen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Rahmen der Abmeldung mit. Eine Jahresmeldung ist dann nicht mehr erforderlich.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen wird, teilen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Rahmen der Unterbrechungsmeldung mit. Für die bereits gemeldeten Zeiträume ist eine Jahresmeldung dann nicht mehr erforderlich.

Die Jahres- oder Entgeltmeldung müssen Sie, wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung, elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, erstellen und versenden Sie die Meldungen mit diesem Programm. Das erfolgt weitgehend automatisiert. Ansonsten müssen Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln, zum Beispiel das SV-Meldeportal.


Weitere Informationen


Anträge / Formulare


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV/KBS) – Minijob-Zentrale
Postanschrift
Hollestraße 7b
45127 Essen, Stadt

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)