Beschäftigte bei der Sozialversicherung abmelden


Allgemeine Informationen

Wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und Mitarbeitenden endet, müssen Sie diese Beschäftigten bei der Sozialversicherung abmelden.

Das Abmeldeverfahren ist mit Ausnahme von Minijobs in Privathaushalten für alle Beschäftigten gleich. Für Minijobs in Privathaushalten müssen Sie das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale nutzen.

Abmeldungen bei der Sozialversicherung müssen Sie elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, übermitteln Sie die Meldungen mit diesem Programm. Das erfolgt automatisiert. Alternativ können Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln, zum Beispiel das SV-Meldeportal.

Bei der Abmeldung geben Sie auch das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Meldezeitraum an.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.


Gebühren (Kosten)

Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen Nutzungsgebühren an.


Fristen

Sie müssen Ihre Beschäftigten mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses von der Sozialversicherung abmelden.


Bearbeitungsdauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Annahme und Verarbeitung Ihrer Daten dauert ungefähr 15 Minuten.


Verfahrensablauf

Je nachdem, ob Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Betrieb vornehmen oder ausgelagert haben, können Sie die Abmeldung selbst erstellen oder durch Ihre externe Dienstleistungsstelle wie zum Beispiel eine Steuerberatung, ein Lohnbüro oder ein Servicerechenzentrum erstellen lassen.


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

14.05.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - Minijob-Zentrale
Postanschrift

45115 Essen, Stadt
(Zuständig für Privathaushalte, die ausschließlich geringfügig entlohnte Personen für Tätigkeiten im Haushalt beschäftigen)

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)