Voraussichtliches Jahreseinkommen der Künstlersozialkasse melden


Allgemeine Informationen

Sie sind selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig und über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt? Dann müssen Sie einmal jährlich Ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit melden.

Diese Angabe bezieht sich immer auf das kommende Jahr und stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge beziehungsweise Zuschüsse dar.

Bei der Abgabe Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte:

Geben Sie die Einkommensschätzung nicht rechtzeitig ab, gefährden Sie Ihren Versicherungsstatus beziehungsweise Ihren Zuschussanspruch. Darüber hinaus ist die nicht rechtzeitige Abgabe der Einkommensschätzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für das folgende Kalenderjahr muss jeweils bis zum 1.12. erfolgen.


Verfahrensablauf

Sie erhalten von der Künstlersozialkasse per Post die Aufforderung, Ihre Einkommensmeldung abzugeben. Dies können Sie entweder online oder per Post tun.

Online-Mitteilung: 

Mitteilung per Post:

Sollten Rückfragen bestehen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

22.07.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven


(Hinweis: Für die Nutzung der De-Mail benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse.)