Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden


Allgemeine Informationen

Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

 Es fallen keine Kosten für Sie an.


Fristen

Informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte unverzüglich über Ihren Rentenantrag. 


Verfahrensablauf

Sie können die Künstlersozialkasse online oder per Post über Ihre Rentenantragstellung oder Ihren Rentenbezug informieren. Gleiches gilt, wenn sich in Bezug auf Ihre Rente Änderungen ergeben.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Beantworten Sie mögliche Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der Künstlersozialkasse bitte umgehend. 
Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung per Post.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

22.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven


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