Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen


Allgemeine Informationen

Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede:

Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.

Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.


Voraussetzungen

Sie sind:


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.


Verfahrensablauf

Als Erstes wenden Sie sich an Ihre neue Krankenkasse und melden sich dort als Mitglied an. Anschließend können Sie Ihr Anliegen online oder per Post an die Künstlersozialkasse übermitteln.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse schriftlich mit Ihnen in Verbindung. Zum Abschluss bestätigt Ihnen die Künstlersozialkasse die Anmeldung bei der neu gewählten Krankenkasse schriftlich.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

29.11.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven


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