Erstattung überzahlter Rentenversicherungsbeiträge durch die Künstlersozialkasse


Allgemeine Informationen

Ihr gesamter Rentenversicherungsbeitrag wird an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig sind.

Die Grundlage für die Berechnung Ihres Rentenbeitrags ist das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dieses voraussichtliche Arbeitseinkommen melden Sie der Künstlersozialkasse. Ihr Einkommen geht bei der Berechnung Ihrer Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein.  

Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dürfen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Sollten Sie aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es zu einer Überzahlung kommen. Das heißt, sie zahlen mehr, als es die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall wird die Überzahlung nachträglich ausgeglichen:


Voraussetzungen

Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge zur Rentenversicherung, wenn:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie höhere Beiträge gezahlt haben, als die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt, werden Ihre Entgelte in der Regel automatisch gekürzt und die überzahlten Beiträge erstattet. Hierzu tauschen die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse die erforderlichen Angaben und Werte untereinander aus. Sollten Sie bereits vorher eine Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge wünschen, können Sie diese bei der Künstlersozialkasse beantragen.

Online-Antrag: 

Antrag per Post:

Nach Eingang Ihres Antrages prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Wenn es zu einer Kürzung kommt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.


Weitere Informationen

Sie können den Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Rentenversicherungsbeiträge nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre stellen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

31.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven


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