Finanzamtsbescheinigung bei der Künstlersozialkasse anfordern


Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse meldet dem Bundeszentralamt für Steuern die gesetzlich festgelegten Informationen. Einen Nachweis über die gemeldeten Daten für das jeweilige Vorjahr erhalten Sie jedes Jahr automatisch im März.

Sollten Sie darüber hinaus eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung für das entsprechende Jahr bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Bei den zu berücksichtigenden Zahlungen kommt es auf das Jahr der Zahlung an und nicht auf den Zeitraum, für den die Zahlungen geleistet wurden.


Voraussetzungen

Sie haben in dem jeweiligen Jahr an die Künstlersozialkasse Beiträge entrichtet oder Zuschüsse erhalten.


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Grundsätzlich gilt:

Sollten Sie bereits vorher eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Online-Anforderung: 

Anforderung per Post:

Anforderung per Telefon:

Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Finanzamtsbescheinigung per Post zusenden.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

31.03.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven


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