Jahresabrechnung bei der Künstlersozialkasse anfordern


Allgemeine Informationen

Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.

Die Jahresabrechnung enthält Angaben über

Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn

Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).

Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.


Voraussetzungen

Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse versichert gewesen sein.


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Grundsätzlich gilt:

Sollten Sie eine Jahresabrechnung nicht mehr vorliegen haben und eine Kopie benötigen, können Sie diese online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Online-Anforderung: 

Anforderung per Post:

Telefonische Anforderung:

Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschte Kopie schriftlich zu.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven


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