Zum Ende der Berufsanfängerzeit angeforderte Tätigkeits- und Einkommensnachweise zur Prüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen


Allgemeine Informationen

Als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger werden Sie in den ersten drei Jahren Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit auch dann versichert, wenn Ihr Arbeitseinkommen den Grenzbetrag von 3.900 EUR im Jahr nicht überschreitet. Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Einkommensmeldungen nach Ablauf dieser Berufsanfängerzeit.

Sie sind verpflichtet, im Zuge dieser Überprüfung Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen.

Die Angaben und Unterlagen beziehen sich unter anderem darauf

Die Künstlersozialkasse prüft damit, ob die Voraussetzungen der Versicherungspflicht oder Zuschussberechtigung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bei Ihnen weiterhin erfüllt sind.

Wenn Sie Ihre Angaben nicht rechtzeitig oder unvollständig machen, gefährden Sie Ihren Versicherungsstatus beziehungsweise Zuschussanspruch.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen sollten nicht älter als 6 Monate sein. Sofern Sie Ihre Mitteilung per Post schicken, reicht es aus, wenn Sie die hier aufgeführten Unterlagen in Kopie beifügen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Die Künstlersozialkasse fordert Sie per Brief auf, zu belegen, dass Sie Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit aktuell erwerbsmäßig ausüben.

Sie können Ihre Antwort online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Nach Eingang Ihrer Antwort prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Künstlersozialkasse.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

22.03.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven


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