Einkommensnachweise zur Stichprobenprüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

31.01.2024

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Anhörungsfrist:

Sie müssen bis zum 01.12. des aktuellen Jahres angeben, wie hoch Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen in den Vorjahren war.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Verfahrensablauf

Die Künstlersozialkasse fordert Sie per Brief auf, Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen für die Vorjahre zu melden. Sie können Ihre Antwort online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:


Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse prüft einmal im Jahr die Arbeitseinkommen der Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die bei ihr versichert sind. Die geprüften Personen werden zufällig und jährlich wechselnd durch eine Stichprobe ausgewählt.

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert sind, können Ihre Angaben zu Ihren selbständigen künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten überprüft werden. Damit prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Voraussetzungen der Versicherungspflicht beziehungsweise der Zuschussberechtigung in der Künstlersozialversicherung weiterhin erfüllen.

Wenn Sie ausgewählt wurden, müssen Sie zum Beispiel folgende Daten angeben:

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie darüber hinaus auch noch Unterlagen einreichen müssen zu:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven


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