Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Gesellschafterbezüge prüfen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein zur Künstlersozialabgabe verpflichtetes Unternehmen betreiben, müssen Sie jährlich eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse abgeben. Dabei müssen Sie die von Ihnen im vergangenen Kalenderjahr für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbständig Tätige geleisteten Zahlungen melden. Anhand dieser Summe berechnet die Künstlersozialkasse die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe. 

Auch Gesellschafterinnen und Gesellschafter können sozialversicherungsrechtlich selbständig für Ihre Gesellschaft tätig sein. Sofern dabei von diesen Personen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen erbracht werden, prüft die Künstlersozialkasse mit Hilfe eines speziellen Fragebogens, ob Sie die dafür gezahlten Vergütungen bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen. 
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie können die Fragebögen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung: 

Mitteilung per Post: 

Nach Eingang der Fragebögen prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung per Post. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse ebenfalls per Post mit Ihnen in Verbindung. 

Wenn die Künstlersozialkasse feststellt, dass Bezüge Ihrer Gesellschafterinnen oder Gesellschafter zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe gehören: 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

10.07.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven