Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen


Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.

Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:

Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen online, per Post oder telefonisch übermitteln.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Mitteilung per Telefon:

Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Im Anschluss wird sich die Künstlersozialkasse telefonisch oder per Post mit Ihnen in Verbindung setzen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

24.11.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven