Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten


Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 

Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 

Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.  
   


Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Für Sie fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine 
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage


Anträge / Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein 
 


Verfahrensablauf

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales 


Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven