Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse beantragen


Allgemeine Informationen

Grundsätzlich ist die Künstlersozialkasse verpflichtet, alle Beitragsforderungen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

Sollten Sie mit Ihren Beitragszahlungen in einen Rückstand geraten sein, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine Zahlungserleichterung beantragen. Die Art und Laufzeit der Zahlungserleichterung richten sich dabei nach Ihrer individuellen Situation.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung.

Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen:

Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Eine Zahlungserleichterung können Sie online oder per Post bei der Künstlersozialkasse beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:

Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

31.03.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven


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