Rufnummernmissbrauch melden


Allgemeine Informationen

Wenn eine Rufnummer rechtswidrig genutzt wird, kann die Bundesnetzagentur einschreiten und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Ein Missbrauch einer Rufnummer kann vorliegen, wenn

Eine nachgewiesene rechtswidrige Nutzung der Rufnummer kann je nach Ausmaß des Verstoßes geahndet werden durch:

Um den Rufnummernmissbrauch zu bekämpfen, sollten Sie der Bundesnetzagentur möglichst detaillierte Hinweise zu dem Sachverhalt des Rufnummernmissbrauches mitteilen. Vorhandene Unterlagen wie Einzelverbindungsnachweise oder Screenshots besuchter Internetseiten sind beizufügen.


Voraussetzungen

keine


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie können ihre Beschwerde online oder durch ein PDF-Formblatt einreichen.

Wenn Sie Ihre Beschwerde online einreichen:

Wenn Sie die Beschwerde per Post, Fax oder E-Mail einreichen möchten:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

14.08.2018

Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur (BNetzA), Bereich Rufnummernmissbrauch
Adresse
Nördeltstr. 5
59872 Meschede, Kreis- und Hochschulstadt