Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag auf Ausstellung einer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung werden grundsätzlich einmalige Gebühren in Abhängigkeit der gewählten Prüfungsart erhoben.


Erforderliche Unterlagen

Antrag

Wenn Sie eine Zusatzprüfung zur Klasse A beantragen:

Wenn Sie die Teilnahme zur Amateurfunkprüfung per E-Mail oder Post beantragen, benötigen Sie ergänzend als Identifikationsmittel:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Allgemeine Informationen

Damit Sie in Deutschland zum Amateurfunkdienst zugelassen werden können, müssen Sie eine deutsche Amateurfunkprüfung erfolgreich absolvieren oder die Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung beantragen.

Die Teilnahme an einer deutschen Amateurfunkprüfung können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Die Zulassung zur Amateurfunkprüfung erfolgt in Form einer Einladung zur Amateurfunkprüfung.

Die Amateurfunkprüfung findet im Multiple-Choice-Verfahren statt und besteht aus den 3 Teilen:

Um die Amateurfunkprüfung erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie jeden der 3 Prüfungsteile bestehen. Wenn Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese wiederholen.

Zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung können Sie die entsprechenden Kataloge mit Prüfungsfragen nutzen, die Sie auf den Internetseiten der BNetzA finden.

Teilnahme an einer Zusatzprüfung

Falls Sie bereits eine Amateurfunk-Prüfung Klasse E abgelegt haben, können Sie durch eine Zusatzprüfung von Klasse E in die Klasse A aufsteigen. Bei dieser Zusatzprüfung müssen Sie ausschließlich den Prüfungsteil technische Kenntnisse für die Klasse A ablegen. Sollten Sie die Amateurfunkprüfung der Klasse E im Ausland abgelegt haben, beantragen Sie bitte zunächst die Anerkennung.

Bitte beachten Sie: Funkprüfungen und Funklizenzen anderer Funkdienste oder andere Tätigkeitsnachweise können nicht als Ersatz für das Ablegen einer Amateurfunkprüfung anerkannt werden.


Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Teilnahme an der Amateurfunkprüfung können Sie online, per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen

Online-Antrag:

Antrag per E-Mail oder Post:

Sollten Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten nachholen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten


Voraussetzungen

Sie möchten den Amateurfunkdienst nicht zu kommerziellen Zwecken ausüben.

Für die Zulassung zur Zusatzprüfung für die Klasse A:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Adresse
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund, Stadt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Canisiusstr. 21
55122 Mainz