Die Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Gebühr

Gebühr
35 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder -Genehmigung können Sie online, per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen

Online-Antrag:

Antrag per E-Mail oder Post:


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland eine Amateurfunkzulassung erhalten möchten, müssen Sie zuvor eine Amateurfunkprüfung absolvieren.

Falls Sie jedoch bereits eine ausländische Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder eine ausländische Amateurfunk-Genehmigung besitzen, können Sie sich diese unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig anerkennen lassen. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Die BNetzA kann Ihre Dokumente nur anerkennen, wenn die Anforderungen und Inhalte der von Ihnen absolvierten ausländischen Prüfung gegenüber denen der deutschen Amateurfunk-Prüfung als gleichwertig einzustufen sind.

Die BNetzA kann Ihren Antrag schneller bearbeiten, wenn Sie eine der folgenden ausländischen Prüfungsbescheinigungen besitzen:

Falls Sie Ihre Amateurfunk-Prüfung in einem Land abgelegt haben, das der CEPT-Empfehlung T/R61-02 beigetreten ist und dementsprechend eine HAREC ausstellen kann, sollten Sie gegebenenfalls bei dieser ausländischen Verwaltung eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß CEPT-Empfehlung T/R 61-02 (HAREC) beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie im Ausland eine Amateurfunkprüfung abgelegt haben, die den Anforderungen des ERC-Reports 32 entspricht.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Adresse
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund, Stadt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Canisiusstr. 21
55122 Mainz