Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zum Amateurfunkdienst können Sie online oder schriftlich per E-Mail oder per Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.

Online-Antrag:

schriftlicher Antrag per E-Mail oder per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Gebühren (Kosten)

Für den Zeitraum, indem Sie für die Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen sind, erhebt die Bundesnetzagentur laufend Beiträge. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr für die jeweilige Nutzergruppe. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.

Gebühr
20 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag auf Teilnahme am Amateurfunkdienst unter gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.


Allgemeine Informationen

Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland benötigen Sie eine Zulassung. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Amateurfunkprüfung im In- oder Ausland bestanden haben.

Haben Sie Ihre Amateurfunkprüfung im Ausland abgelegt, so beantragen Sie bitte auch die Anerkennung Ihres Nachweises. Dieser Schritt entfällt, wenn es sich um eine harmonisierte internationale Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung (HAREC) handelt.

Welche Frequenzbereiche und maximal zulässigen Sendeleistungen Ihre Zulassung umfasst, richtet sich nach Ihrem Amateurfunkzeugnis. Es existieren 2 unterschiedliche Amateurfunk-Zeugnisklassen:

Mit der Zulassung wird Ihnen auch ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt. Folgende Ihrer persönlichen Daten werden in der Rufzeichenliste und Rufzeichenabfrage auf den Internetseiten der BNetzA veröffentlicht:

Sollten Sie nicht widersprechen, werden außerdem veröffentlicht:

Sie können der Veröffentlichung Ihrer Adresse und des Standortes Ihrer Amateurfunkstelle widersprechen, indem Sie:

Im Zulassungsantrag können Sie Rufzeichenwünsche angeben. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Rufzeichen besteht jedoch nicht.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Adresse
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund, Stadt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Canisiusstr. 21
55122 Mainz