Zuteilung oder Verlängerung der Zuteilungsdauer eines Rufzeichens für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Fristen

Für den Antrag gibt es keine Frist. Eine Verlängerung der Rufzeichenzuteilung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zuteilungszeitraums beantragen.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben. Die Berechnung der Gebührenhöhe erfolgt nach Zeitaufwand. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe wird für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel des jeweiligen Stundensatzes erhoben: - Für den mittleren Dienst: 14,80 EUR / Viertelstunde - Für den gehobenen Dienst: 18,60 EUR / Viertelstunde


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Allgemeine Informationen

Eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt. Dies sind zum Beispiel:

Eine solche Amateurfunkstelle dürfen Sie erst nach Zuteilung eines entsprechenden Rufzeichens betreiben. Wenn Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen sind, können Sie die Zuteilung des Rufzeichens bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.

Nach Eingang Ihres Antrags führt die BNetzA für die Frequenzen, die Sie nutzen möchten, eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung durch. Damit soll eine möglichst störungsfreie Nutzung sichergestellt werden. Die Verfügbarkeit der Frequenzen richtet sich nach:

Da die Verträglichkeitsuntersuchung standortbezogen erfolgt, dürfen Sie die Amateurfunkstelle nur an dem in der Zuteilungsurkunde aufgeführten Standort betreiben.

Zudem müssen Sie jederzeit in der Lage sein, Ihre Amateurfunkstelle auf Anforderung der BNetzA außer Betrieb zu nehmen.

Mit der Rufzeichen-Zuteilung werden folgende Ihrer persönlichen Daten in der Rufzeichenliste und Rufzeichenabfrage auf den Internetseiten der BNetzA veröffentlicht:

Sollten Sie nicht widersprechen, wird außerdem Ihre Adresse veröffentlicht. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Adresse widersprechen, in dem Sie

Rufzeichenzuteilungen für eine fernbedient oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle sind stets befristet, in der Regel auf 1, 3 oder 5 Jahre. Die Rufzeichenzuteilungen lassen sich vor Ablauf verlängern, indem Sie einen erneuten Antrag stellen.

Im Antrag können Sie Rufzeichenwünsche angeben. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Rufzeichen besteht jedoch nicht.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Verfahrensablauf

Führen Sie vor der Antragstellung bitte Voruntersuchungen zur Verfügbarkeit der von Ihnen beantragten Frequenz durch. Beispielsweise mithilfe von

Sie können Ihrem Antrag die Stellungnahme einer Amateurfunkvereinigung beifügen, aus der insbesondere ersichtlich ist, weshalb Sie die Frequenzen gewählt haben und welche bereits bestehenden Nutzungen Sie bei der Frequenzwahl berücksichtigt haben. Dies erleichtert der BNetzA das Bearbeiten Ihres Antrags.

Die Zuteilung oder Verlängerung eines Rufzeichens für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle können Sie online oder schriftlich per E-Mail oder per Post beantragen.

Online-Antrag:

Schriftlicher Antrag:


Voraussetzungen

Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen und verfügen somit über ein personengebundenes Rufzeichen.


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Adresse
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund, Stadt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Canisiusstr. 21
55122 Mainz