Verzicht auf Amateurfunk-Zulassung oder Rufzeichenzuteilungen erklären


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Gebühr

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben. Verzichten Sie nicht auf Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateur-funkdienst, sondern „lediglich“ auf eine weitere Rufzeichenzuteilung, wird der Verzicht gebührenfrei bearbeitet.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fristen

Es gibt keine Antragsfrist.


Verfahrensablauf

Sie können Ihre Verzichtserklärung online oder per Post einreichen.

Online-Antrag:

Per Post:


Allgemeine Informationen

Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und benötigen Ihre Zulassung oder eines Ihrer Rufzeichen nicht mehr? Dann können Sie gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) Ihren Verzicht erklären.

Senden Sie eine Verzichtserklärung an die BNetzA, wenn Sie Folgendes nicht weiter benötigen:

Bitte beachten Sie: Mit dem Verzicht auf Ihre personengebundene Rufzeichenzuteilung verzichten Sie gleichzeitig auf alle weiteren Rufzeichenzuteilungen, die Ihnen gegebenenfalls zusätzlich zugeteilt sind. Sie sind dann zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nicht mehr berechtigt.

Der Verzicht wird spätestens zum Ende des Monats, in welchem die Erklärung bei der BNetzA eingeht, wirksam. Erst dann endet Ihre Beitragspflicht. Bis dahin fällige Beiträge werden nacherhoben.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Adresse
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund, Stadt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse
Canisiusstr. 21
55122 Mainz