Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence) beantragen


Allgemeine Informationen

Zur Kommunikation auf dem Wasser nutzen Schiffe den See- und Binnenschifffahrtsfunk. Bevor Sie Ihre Funkanlage an Bord Ihres Schiffs in Betrieb nehmen, ist eine gültige Nummernzuteilung  erforderlich. Die Nummern (Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI), Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS)) werden Ihnen in Form einer Ship Station Licence zugeteilt, welche Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Auch wenn Sie etwa einen Seenotfunksender, zum Beispiel eine Notfunkbake (EPIRB), betreiben wollen, ist eine Nummernzuteilung erforderlich.

Bei einem Neuantrag müssen Sie alle erforderlichen Angaben im Antrag angeben und die nötigen Belege dem Antrag anhängen.

Bei Änderung der nachfolgenden Angaben müssen Sie eine „Änderung der Ship Station Licence“ beantragen:

Änderungen, wie beispielsweise die Abmessungen des Schiffs oder die Angaben zum 24-Stunden-Notfallkontakt, sollten Sie melden. Diese Daten werden an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) weitergegeben und sind für einen eventuellen Seenotfall sehr wichtig.

Sofern Sie die Nummern nicht mehr benötigen, müssen alle in der Urkunde aufgeführten Zuteilungsinhaberinnen und Zuteilungsinhaber die Rückgabe erklären. Das ist unter anderem bei einer Eignergemeinschaft der Fall.

Im Falle des Verkaufs eines Schiffs können die Nummern auf die Käuferin oder den Käufer als Rechtsnachfolgerin beziehungsweise Rechtsnachfolger übertragen werden, um die Einstellung der Funkanlagen mit neuen Nummern zu umgehen. Hierfür müssen Sie eine Anpassung der bisher gültigen Nummernzuteilung bei der Bundesnetzagentur beantragen.


Voraussetzungen

Um einen Neuantrag auf Nummernzuteilung stellen zu können, müssen Sie ein deutsches Schiff besitzen.

Deutsche Schiffe sind solche, die

Darüber hinaus dürfen Sie nur Funkanlagen nutzen, die die Anforderungen der Europäischen Union (EU) über Schiffsausrüstung erfüllen. Außerdem muss Ihre Funkausrüstung den rechtlichen Anforderungen entsprechen.


Erforderliche Unterlagen

Neuantrag:

Änderungsantrag:

Rückgabe von Nummern:

Übertragung:

Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall gefordert sind, können Sie im entsprechenden Antragsformular nachlesen.


Gebühren (Kosten)

Gebühren:

Die Nummernzuteilung – unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung – ist gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV) in der jeweils geltenden Fassung.

Beiträge:

Daneben hat die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber einer Nummernzuteilung jährliche Beiträge zu entrichten.
Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in der jeweils geltenden Fassung.

Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände / Kosten in einem Kalenderjahr für die jeweilige Nutzergruppe. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich. Die Kosten sind nicht konstant, da sie von verschiedenen und veränderlichen Faktoren abhängen, beispielsweise dem Störungsaufkommen im betreffenden Beitragsjahr. Aus diesen Gründen sind die Beitragssätze Schwankungen unterworfen.


Fristen

Die Antragsunterlagen müssen innerhalb von 2 Wochen vollständig vorliegen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Antragsdaten werden gelöscht. 


Verfahrensablauf

Wenn Sie die Nummernzuteilung online beantragen wollen:

Wenn Sie die Nummernzuteilung schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen wollen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

02.04.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Nummern- und Frequenzverwaltung im Bereich des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks
Adresse
Sachsenstraße 12 +14
20097 Hamburg, Freie und Hansestadt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 226 (Richtfunk, Campusnetze, Flug- und Seefunk)
Adresse
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin, Stadt