Zuteilung einer Frequenz für Rundfunksender von der Bundesnetzagentur erhalten


Allgemeine Informationen

Die Zuständigkeiten für Rundfunk in Deutschland sind zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Die Bundesnetzagentur ist für die technische Seite zuständig und übernimmt unter anderem die Zuteilung von Frequenzen, über die Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder übertragen wird. Dazu gehören analoge und digitale Frequenzen für Radio und Fernsehen.

Eine Frequenzzuteilung ist die Erlaubnis nach den Regelungen des Telekommunikationsrechts, bestimmte Frequenzen unter festgelegten Bestimmungen zu nutzen. Die Bestimmungen können zum Beispiel die Sendeleistung, die Antennenhöhe oder andere technische Aspekte betreffen, um gegenseitige Störungen zu verhindern. Ein Frequenzplan der Bundesnetzagentur legt fest, welche Frequenzbereiche für welche Nutzungen vorgesehen sind.  


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Auf Anfrage zusätzlich:


Gebühren (Kosten)


Fristen

Es gibt keine Fristen.


Bearbeitungsdauer


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Für Rundfunk, nicht im Zuständigkeitsbereich der Länder, dazu gehören Nutzungen, die ein bestimmtes Grundstück nicht überschreiten, zum Beispiel Autokinos und Veranstaltungsrundfunk, gilt folgendes:

Sie können den Antrag online oder per E-Mail stellen:

Online:

Per E-Mail

Ausführliche Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie in der "Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst".

Für Rundfunk, im Zuständigkeitsbereich der Länder, ist die Grundlage für eine Frequenzzuteilung ein Versorgungsbedarf der Länder. In den allermeisten Fällen sucht sich der alleinige Inhalteanbieter einen Senderbetreiber aus, der dann einen Antrag auf Frequenzzuteilung für einen konkreten Versorgungsbedarf stellt.

Für den Regelrundfunk sieht der Verfahrensablauf landesabhängig so aus:

Wenn Sie von den Inhalteanbietern oder der Bundesnetzagentur in einem Vergabeverfahren als Netzbetreiber ausgewählt wurden, gilt Folgendes:

Sie können den Antrag online oder per E-Mail stellen:

Online:

Per E-Mail


Weitere Informationen

Als privater Rundfunkveranstalter benötigen Sie neben der telekommunikationsrechtlichen Frequenzzuteilung eine medienrechtliche Zulassung nach dem jeweiligen Landesrecht. Für das Zulassungsverfahren ist die Landesmedienanstalt des Bundeslandes zuständig, in dem Sie ein Programm verbreiten möchten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV)


Fachlich freigegeben am

09.01.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstellen der BNetzA, Dienstleistungszentren 5 (Rundfunk)
Postanschrift
Tulpenfeld 4
Postfach:53113
53113 Bonn, Stadt