Kredit mit Tilgungszuschuss für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software beantragen


Allgemeine Informationen

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

Keine Förderung bekommen Sie:

Wenn Sie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.

Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

Förderfähige Kosten sind:

Förderfähig sind auch die Kosten für

Sie können maximal EUR 10 Millionen Tilgungszuschuss bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen direkten Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (Zuschuss für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software beantragen).


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Gebühren (Kosten)


Fristen


Bearbeitungsdauer

Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.


Anträge / Formulare

Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ Zuschüsse beantragen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

24.07.2020

Zuständige Stelle(n)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main