Nettoumsätze für Festsetzung der Filmabgabe für Fernsehveranstalter und Programmvermarkter melden


Allgemeine Informationen

Auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) müssen Fernsehveranstalter und Programmvermarkter eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt FFA zahlen. Um zu berechnen, wie hoch die Filmabgabe für Sie ist, müssen Sie der FFA je nach Geschäftsmodell Ihren Kinofilmanteil oder Ihre Erlöse melden.
Die Höhe der Filmabgabe berechnet sich folgendermaßen:

Die Filmabgabe dient zur Finanzierung sämtlicher Maßnahmen der Filmförderungsanstalt (FFA).


Voraussetzungen

Die Filmabgabe müssen zahlen und entsprechende Meldungen machen:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Fristen

Meldung und Zahlung der Filmabgabe:


Bearbeitungsdauer


Anträge / Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Sie müssen der Filmförderungsanstalt (FFA) Ihre Nettoumsätze zur Berechnung der Filmabgabe per E-Mail melden.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien


Fachlich freigegeben am

13.08.2021

Zuständige Stelle(n)

Filmförderungsanstalt (FFA) / German Federal Film Board, Fachbereich Filmabgabe
Adresse
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt

Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt