INVEST - Zuschuss für Wagniskapital Zuschüsse für Investitionen von Privatpersonen in junge innovative Unternehmen


Allgemeine Informationen

Mit der Fördermaßnahme INVEST soll der Zugang junger innovativer Unternehmen zu privatem Wagniskapital nachhaltig verbessert werden. Die INVEST-Förderung besteht aus einem Erwerbszuschuss und zusätzlich aus einem Exitzuschuss.

Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens 3 Jahre lang halten. Er beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bei Anteilserwerb. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens EUR 10.000 zur Verfügung stellen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr für Beteiligungen in Höhe von bis zu EUR 500.000 den Erwerbszuschuss erhalten. Investoren können sowohl als natürliche Person oder über eine Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG) in das Startup investieren, um den Erwerbszuschuss zu erhalten.
Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investor eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.

Bei INVEST handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, das heißt im normalen Antragsverfahren zum Erwerbszuschuss reicht zunächst das Unternehmen einen Antrag auf INVEST-Förderfähigkeit ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf der Suche nach Investoren sein oder bereits einen Investor für Wagniskapital gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.
Anschließend stellt der Investor einen Antrag beim BAFA. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bewilligungsbescheid. Nach der Anteilsübernahme und Zahlung der Investitionssumme reicht der Investor die im Bescheid geforderten Unterlagen beim BAFA ein und beantragt die Auszahlung des Zuschusses, die nach Prüfung der Unterlagen erfolgt (Zahlungsabruf).


Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.


Erforderliche Unterlagen

Antrag Unternehmen:

Antrag Investor:

Zahlungsabruf Investor

Antrag Exitzuschuss:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten für die Antragsteller an.


Fristen


Bearbeitungsdauer

  1. Antrag Unternehmen: circa 2-6 Wochen
  2. Antrag Investor: circa  4-6 Wochen
  3. Zahlungsabruf Investor: circa 3-6 Monate
  4. Antrag Exitzuschuss: circa 3 Monate
     

Anträge / Formulare

Formulare: ja 
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Die Anträge zum INVEST-Zuschuss werden online über die bereitstehenden Formulare gestellt.


1.Antrag Unternehmen:

2.Antrag des Investors (erst nach Antragstellung durch das Unternehmen):

3.Zahlungsabruf durch den Investor (nach Eingehen der Beteiligung):

4. Prüfung der Einhaltung der dreijährigen Mindesthaltedauer:

5.Antrag Exitzuschuss:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Referat VII C1


Fachlich freigegeben am

11.08.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 411 – INVEST Wagniskapital
Adresse
Frankfurter Straße 29 35
65760 Eschborn

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat VII C1