Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen beantragen


Allgemeine Informationen

Autobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung sind Bundesfernstraßen. Diese unterliegen besonderen Regelungen. 

Sie dürfen Bundesfernstraßen nur dann bauen oder ändern, wenn Sie vorab eine Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamt (FBA) erhalten haben. Die Prüfung Ihres Vorhabens findet im Planrechtsverfahren statt. Dazu stellen Sie einen Antrag beim FBA. 

Zu den Bundesfernstraßen gehören insbesondere:

Bauliche Änderungen können zum Beispiel sein:

Bei der Planfeststellung werden die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange ab, darunter:

Zuständigkeit

Das FBA ist die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Autobahnen, sofern sich das Bauvorhaben nicht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Hamburg befindet. Zusätzlich ist das FBA zuständig für Bauvorhaben von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Bundesländern Berlin und Bremen.
 


Voraussetzungen

Anträge können Sie als Vorhabenträgerin beziehungsweise Vorhabenträger im Bereich der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung stellen. Dazu gehören die Autobahn GmbH des Bundes und DEGES im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes.


Erforderliche Unterlagen

Ihre Antragsunterlagen bestehen aus 3 Teilen:  


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 


Fristen

Für Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger gelten keine Fristen bei der Antragstellung. Bei Nachreichungen können behördenseitig individuelle Fristen auferlegt werden.


Verfahrensablauf

Nutzen Sie für die Antragstellung den Online-Dienst: 

Die Antragsstellung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf:

Vorabstimmung:

Antragstellung:

Anhörungsverfahren:

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Plans:

Veröffentlichung des Plans:

Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen:

Erwiderung der Vorhabenträgerin beziehungsweise. des Vorhabenträgers:

Erörterungstermin: 

Planänderungen des Planfeststellungsverfahrens:

Planfeststellungsbeschluss:

Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses:

Klage: 

Bestandskräftiger Plan: 


Weitere Informationen

Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden. Für die Antragstellung wird ein Antragsleitfaden bereitgestellt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

05.08.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fernstraßen-Bundesamt (FBA) – Abteilung P Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig, Stadt