Reisemobilität bei Behinderungen


Allgemeine Informationen

Reisemobilität mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben bestimmte garantierte Rechte, darunter das Recht auf kostenlose Hilfeleistungen bei Reisen per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff. Wussten Sie, dass Sie mit eingeschränkter Mobilität aufgrund einer Behinderung eventuell Anspruch auf einen EU-Parkausweis haben?

EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen 

Geltende Bestimmungen

Auf Straßen und Parkplätzen sowie in Parkhäusern sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen, einem Fahrzeugkennzeichen oder einer Parkkartennummer versehen sind, diese sind für andere Menschen mit Behinderungen reserviert.

Parken auf Straßen

Hinweis: Diese Sondervorschriften gelten nur dann, wenn in der Nähe keine anderen Parkmöglichkeiten angegeben werden. Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden parken.

Parken auf Parkplätzen

Die Vorschriften für Parkplätze können voneinander abweichen. Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.


Fachlich freigegeben durch

Your Europe Portal (Europäische Kommission)


Fachlich freigegeben am

13.01.2023

Zuständige Stelle(n)

Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Postanschrift

10117 Berlin, Stadt
(Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, B-1049 Brüssel, BELGIEN)