Änderungszertifizierung von Endgeräten für den Digitalfunk BOS beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

09.11.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Weitere Informationen

Für die Überprüfung der Endgeräte muss eine sachverständige Prüfstelle beauftragt werden. Die Sachkunde der Prüfstelle muss nachgewiesen sein.


Allgemeine Informationen

Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellerinnen und Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwendet werden. Die BDBOS hat hierzu in den sogenannten Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie die Hard- oder Software Ihres bereits für den BOS zertifizierten Endgeräts wesentlich verändert haben, müssen Sie eine Änderungszertifizierung bei der BDBOS beantragen, wenn Sie die Geräte produzieren oder vertreiben.

Eine Änderungszertifizierung kann erfolgen bei:

Für die Änderungszertifizierung beschreiben Sie die Änderung möglichst umfassend und erläutern, welche technischen Auswirkungen damit verbunden sind. Die BDBOS wertet Ihre Angaben aus und teilt Ihnen mit,

Im nächsten Schritt beauftragen Sie eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung nach den von der BDBOS festgelegten Prüfkriterien. Den BOS-Prüfbericht senden Sie anschließend als Nachweis an die BDBOS.

Sie können eine Änderungszertifizierung für mehrere Endgeräte beantragen. Für jedes einzelne Endgerät können Sie höchstens 4 Änderungszertifizierungen beantragen. Ansonsten ist eine erneute Zertifizierung notwendig.


Verfahrensablauf

Sie können die Änderungszertifizierung von Endgeräten online oder per Post beantragen.

Änderungszertifizierung von Endgeräten online beantragen:

an die BDBOS.

Änderungszertifizierung von Endgeräten auf dem Postweg beantragen:


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegt:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) - Zertifizierungsstelle
Postanschrift

10001 Berlin, Stadt