Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

20.12.2020

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Allgemeine Informationen

Auftraggebende und Subunternehmen fordern möglicherweise von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie nach,

Bei Bedarf stellt die SVLFG für Sie eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung enthält zusätzlich

Stehen noch Forderungen der SVLFG gegenüber Ihrem Unternehmen aus, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Geldeingang ausgestellt.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Verfahrensablauf

Sie können die einfache und qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung online, telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.

Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung online beantragen wollen:

Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:

Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder E-Mail beantragen wollen:

Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34001 Kassel, documenta-Stadt

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt
Postanschrift

34105 Kassel, documenta-Stadt