Übernahme von Reisekosten durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft


Allgemeine Informationen

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie als Versicherte oder Versicherter gegebenenfalls Reiskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen.

Zu den Kosten, die Ihnen erstattet werden können, gehören:

Ihre Belege können Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Nachweise über: 


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erstattung der Reisekosten nicht gesondert beantragen. Reichen Sie die Belege schriftlich, online oder persönlich ein. Die Kostenerstattung wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) per Bescheid festgestellt.

Schriftlich:

Online:

Persönlich:

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat regionale Geschäfts- und Beratungsstellen, die in der Nähe Ihres Wohnortes als Ansprechpunkt liegen. Die für Sie zuständige Geschäfts- oder Beratungsstelle finden Sie in der Kontaktübersicht auf der Internetseite der SVLFG.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

15.01.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34001 Kassel, documenta-Stadt

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt
Postanschrift

34105 Kassel, documenta-Stadt