Freistellung von Bahnbetriebszwecken für ein Grundstück beantragen, auf dem sich Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes befinden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

27.11.2024

Gebühr

Gebühr
2000 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Allgemeine Informationen

Das Stilllegen oder Aufgeben einer Betriebsanlage der Eisenbahn, zum Beispiel eines Streckenabschnitts oder eines Bahnhofs, bedeutet nicht, dass sie auch rechtlich ihre Eigenschaft als Betriebsanlage verliert. Grundstücke, die Betriebsanlagen sind oder auf denen sich Betriebsanlagen befinden, unterliegen einem Planfeststellungsvorbehalt des Bundes und sind der allgemeinen Planungshoheit der Kommunen entzogen.

Erst durch eine Freistellung von der eisenbahnspezifischen Zweckbindung wird dieser Sonderstatus wieder aufgehoben. Die entsprechenden Flächen werden dann in die Planungshoheit der Kommunen zurückgegeben.

Wenn Sie ein altes Bahngrundstück besitzen und dieses für andere Zwecke nutzen wollen, müssen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Antrag auf Freistellung stellen.

Das EBA kann den Antrag nur dann gewähren, wenn Ihr Interesse wichtiger als das öffentliche Interesse an der Bahnnutzung ist.

Antragsberechtigt für die Freistellung sind


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert durchschnittlich 6 Monate. Die individuelle Bearbeitungszeit kann aber stark davon abweichen.


Fristen

Es gibt keine Frist. 


Verfahrensablauf

Sie können die Freistellung von Bahnbetriebszwecken online oder schriftlich beantragen.

Freistellung von Bahnbetriebszwecken online beantragen:

Freistellung von Bahnbetriebszwecken schriftlich beantragen:
 


Voraussetzungen

Sie können in folgenden Fällen eine Freistellung Ihres Grundstückes erhalten:

Wenn nur Teile einer Betriebsanlage, wie zum Beispiel ein Bahnhofsgebäude, noch für den Bahnbetrieb genutzt werden, können die restlichen Grundstücksteile als eigenständige Flächen freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass die freizustellenden Teile als eigenständige Flurstücke neu vermessen werden und die für den Bahnbetrieb verbleibende Betriebsanlage statisch und brandschutztechnisch eigenständig ist.


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Sind die Pläne größer als das Format A3, müssen bei elektronischer Einreichung auch noch mindestens 6 Pläne in Papier eingereicht werden. Manchmal kann das Eisenbahn-Bundesamt auch weitere Exemplare nachfordern.

Erklärung zur Entbehrlichkeitsprüfung beziehungsweise Machbarkeitsprüfung der Deutschen Bahn zur Freistellbarkeit des Flurstücks oder der Fläche des Bahnbetriebes.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt, Außenstellensuche

Eisenbahn-Bundesamt - Referat 51
Postanschrift

Postfach:200565
53135 Bonn, Stadt
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt