Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

07.12.2024

Allgemeine Informationen

Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern. 
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Verfahrensablauf

Sie können die elektronische Akteneinsicht über einen Onlinedienst (zum Beispiel IFG-Formular des Bundesportals) und per E-Mail, De-Mail, per Post oder Fax anfordern:

Bereitstellung per Onlinedienst (e-Service "Elektronische Akteneinsicht"):

Anforderung per E-Mail, De-Mail, per Post oder Fax:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:200565
53135 Bonn, Stadt