Wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau, Ausbau oder die Nutzung eisenbahnspezifischer Infrastruktur beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn

wirkt sich das in den meisten Fällen auf Gewässer aus.

Dazu zählen zum Beispiel

Baukörper wie Gebäude oder Brücken sowie Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, können die Beschaffenheit von Gewässern beeinflussen. Gleiches gilt beispielsweise für Schmutz- oder Niederschlagswasser, das in umliegende Flüsse und Seen oder das Grundwasser eingeleitet wird.

Grundsätzlich bewirtschaftet der Staat die Gewässer. Wenn Sie daher eisenbahnspezifische Infrastruktur wie Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes bauen oder nutzen und dabei auf die Gewässer einwirken, brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Die Erlaubnis beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Sie haben keinen Anspruch darauf, die Gewässer nutzen zu dürfen. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des EBA.

Um eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, können Sie das Antragsportal des EBA nutzen. Dort finden Sie folgende Online-Anträge:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die wasserrechtliche Erlaubnis im Antragsportal des EBA beantragen:

Wenn Sie die wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder per E-Mail des EBA beantragen:

Je nach Antragsgegenstand müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Welche das im konkreten Fall sind, finden Sie


Gebühren (Kosten)

Die Gesamthöhe der Gebühren, die Sie zahlen müssen, hängt von dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags ab:


Fristen

Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig vor Beginn der Gewässerbenutzung beantragen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert je nach Umfang, Antragsgegenstand und Qualität der Unterlagen mindestens 10 Wochen.


Verfahrensablauf

Sie können die wasserrechtliche Erlaubnis online, per Post oder per E-Mail beantragen.

Wasserrechtliche Erlaubnis online beantragen:

Wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder E-Mail beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

04.11.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt - Referat 52
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:200565
53135 Bonn, Stadt