Anerkennung als Benannte Stelle (BS) beantragen


Allgemeine Informationen

Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Benannte Stelle (BS) anerkennen lassen.

Benannte Stellen (BS) prüfen Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und können innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sein. Bestimmte Stellen (BSt) prüfen hingegen nach den notifizierten nationalen technischen (NNTV) Vorschriften in Deutschland.

In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

Benannte Stelle (BS)

Benannte Stellen (BS) sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat benennt. Diese Stellen prüfen die Einhaltung der europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und erteilen EG-Prüfbescheinigungen (EG = Europäische Gemeinschaft).

BS prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob die rechtlichen Anforderungen an die Interoperabilität und die Gebrauchstauglichkeit erfüllt werden. Interoperabilität bedeutet, dass sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems so ausgestaltet sind, dass der sichere und durchgehende Zugverkehr in Deutschland und in Europa gewährleistet ist.

Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem die Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:

Anerkennung als BS

Die Anerkennung als BS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Das EBA meldet diese an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung in der New Approach Notified and Designated Organisations (NANDO) ‐ Datenbank als Grundlage für das EU-weite Tätigwerden der BS. Zudem wird die Anerkennung auf der Internetseite des EBA veröffentlicht.

Das EBA überwacht anerkannte BS regelmäßig.


Voraussetzungen

Um als BS anerkannt zu werden, müssen Sie


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als Benannte Stelle (BS) online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Wenn Sie die Anerkennung als BS beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

22.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) - Sachgebiet 92
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:200565
53135 Bonn, Stadt