Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) beantragen


Allgemeine Informationen

Sie wollen als Zertifizierungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl von Fahrzeugkategorien und Instandhaltungsfunktionen beschränken.

ECM-Zertifizierungsstellen sind Konformitätsbewertungsstellen. Eine ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) zertifiziert eine für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stelle oder Stellen.

ECM-Zertifizierungsstellen (ECMZ)

ECMZ erteilen Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen. Als ECMZ zertifizieren Sie somit andere Stellen, die für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständig sind. Dazu gehören zum Beispiel

Zu den Aufgabenbereichen einer Zertifizierung gehören unter anderem die Evaluierung, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem folgende zu zertifizierende Instandhaltungstätigkeiten:

Fahrzeugkategorien:

Instandhaltungsfunktionen:

Anerkennung ECMZ

Die Anerkennung als ECMZ gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Ihre Anerkennung als ECMZ wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte ECM-Zertifizierungsstellen werden durch das EBA regelmäßig überwacht.


Voraussetzungen

Um als ECMZ anerkannt zu werden, müssen Sie


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Wenn Sie die Anerkennung als ECMZ beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

22.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) - Sachgebiet 92
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:200565
53135 Bonn, Stadt